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Datum: 12.12.2025

Aktenzeichen: 15 Sa 47/24

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29.08.2024 - 17 Ca 1875/24 -, soweit die Klage teilweise abgewiesen wurde, teilweise abgeändert.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5.887,00 € brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2024 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Von den erstinstanzlichen Kosten trägt die Klägerin 44%, die Beklagte trägt 56%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 49%, die Beklagte trägt 51%.

IV. Die Revision wird zugelassen.