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Gerichte nehmen regulären Sitzungsbetrieb schrittweise wieder auf

Datum: 24.04.2020

 

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sowie die Landgerichte und die Amtsgerichte seines Bezirks nehmen ab dem 27. April 2020 den regulären Sitzungsbetrieb in Zivil-, Familien- und Strafsachen schrittweise wieder auf. Dabei wird eine Vielzahl infektionsschützender Maßnahmen ergriffen. Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen, dürfen die Gerichtsgebäude nicht betreten. Es gelten die allgemeinen Schutzvorschriften, insbesondere die Abstandsregelung. In den Sitzungssälen werden die Distanzen zwischen den Plätzen der Verfahrensbeteiligten wo nötig vergrößert. Soweit erforderlich werden zusätzliche Trennwände aus Acrylglas verwendet. Auch die Öffentlichkeit hat in der rechtlich gebotenen Weise Zugang zu gerichtlichen Verhandlungen. In den Zuschauerbereichen wird ebenfalls für die Einhaltung der erforderlichen Abstände gesorgt. Die Gerichtswachtmeister gewährleisten den sicheren und reibungslosen Ablauf der Verhandlungen. Ihnen stehen Schutzmasken und Einmalhandschuhe zur Verfügung.

 

Soweit es möglich ist, werden Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Servicekräfte weiterhin von Zuhause aus arbeiten. Wo ihre Präsenz im Gerichtsgebäude erforderlich ist, wird den Erfordernissen des Infektionsschutzes durch die eingeschränkte Besetzung von Mehrpersonenbüros, die Einrichtung von Schichtdiensten und weitere Vorkehrungen genügt.

 

Damit werden die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe Stück für Stück zu einem erweiterten Dienstbetrieb zurückkehren, nachdem seit dem 17. März 2020 im Wesentlichen nur noch unaufschiebbare Gerichtsverhandlungen stattgefunden hatten. Dies betraf insbesondere Strafverfahren, die bereits länger andauerten oder in denen Angeklagte in Untersuchungshaft saßen, aber auch Eilsachen in anderen Bereichen, zum Beispiel in Familien- und Betreuungssachen.

 

Auf die Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg vom 23.04.2020 (https://www.justiz-bw.de) wird ergänzend Bezug genommen.

 

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