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Bereitschaftsdienst

Beim Amtsgericht Heidelberg ist samstags, sonntags und an Feiertagen von 11:00 bis 12:00 Uhr für dringende Fälle ein Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 06221 59-1311 eingerichtet.

Außerhalb der Dienstzeiten kann man sich in besonders dringenden Fällen an die Polizeidirektion Mannheim unter der Telefonnummer 0621 1742333 wenden.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als "Eilt" kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen.



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