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Geschäftsverteilung

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,  § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Nachfolgend stellen wir den Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts Heidelberg als pdf-Datei zum Download für Sie bereit:

Geschäftsverteilungsplan der Richter (pdf-Datei, 1.006 KB) 

Geschäftsverteilungsplan der Richter ab 01.01.2024 (pdf-Datei, 2493 KB)



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Aufträge an Gerichtsvollzieher richten Sie bitte an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts. 

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