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Am 01.01.2018 wird in Baden Württemberg der elektronische Rechtsverkehr (ERV) eingeführt.
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach wie vor verfahrensbestimmende Schriftsätze nicht wirksam per E-Mail eingereicht werden können. Ein Schriftsatz kann jedoch als sogeanntes elektronisches Dokument eingereicht werden. Wie Sie einen Schriftsatz bei Gericht elektronisch einreichen können, wird hier beschrieben.
Die Pressemitteilung zur Einführung der elektronischen Akte in Bußgeldverfahren finden Sie hier.