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Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ist in Baden-Württemberg, wie im gesamten Bundesgebiet, seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend.
Schriftsätze, Anträge und Erklärungen sind daher elektronisch an die Gerichte zu übermitteln.

Für Privatpersonen und Unternehmen, die sich selbst vertreten (ohne Anwalt), besteht keine Pflicht zur elektronischen Einreichung. Sie können Schriftsätze weiterhin per Post oder Fax einreichen.
Es steht ihnen jedoch frei, den ERV zu nutzen, beispielsweise über das „besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach“ (eBO) oder „Mein Justizpostfach“ (MJP).  
Wie Sie einen Schriftsatz bei Gericht elektronisch einreichen können, wird hier beschrieben. 

Verpflichtet, elektronisch einzureichen sind insbesondere:

• Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
• Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
• Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
• Andere professionelle Einreicher: Dazu zählen u.a. Behörden, 
die das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen.
 

 

Die Pressemitteilung zur Einführung der elektronischen Akte in Bußgeldverfahren finden Sie hier. 

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