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Ab 01.01.2018 sind die Amtsgerichte für Testamentseröffnungen, Erbscheinserteilungen und sonstige Nachlasssachen zuständig, die bisher in Baden-Württemberg bei den Notariaten bearbeitet wurden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
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