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Ab 01.01.2018 sind die Amtsgerichte für Testamentseröffnungen, Erbscheinserteilungen und sonstige Nachlasssachen zuständig, die bisher in Baden-Württemberg bei den Notariaten bearbeitet wurden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

 

Weitere Informationen zum Nachlassgericht finden Sie interner Link hier.

Informationen zur Notariatsreform finden Sie externer Link hier.

 

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