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Erreichbarkeit des Nachlassgerichts und allgemeine Hinweise
Zuständigkeit
Das Nachlassgericht ist u. a. zuständig für die Verwahrung und Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, Erteilung von Erbscheinen/Testamentsvollstreckerzeugnissen/europäischen Nachlasszeugnissen und Ausschlagungserklärungen.
Das Nachlassgericht Heidelberg ist in der Regel dann örtlich zuständig, wenn die verstorbene Person zum Todeszeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Heidelberg hatte. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Heidelberg erstreckt sich auf folgende Ortschaften:Bammental, Dossenheim, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Gaiberg, Heddesbach, Heidelberg, Heiligkreuzsteinach, Ilvesheim, Leimen, Neckargemünd, Nußloch, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Wiesenbach und Wilhelmsfeld.
Das Nachlassgericht kann keine Rechtsberatung erteilen. Sollten Sie eine Rechtsberatung wünschen, wird anheimgestellt, sich an Angehörige rechtsberatender Berufe wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Notare zu wenden.
Das Nachlassverfahren ist ein schriftliches Verfahren.
Sie erreichen uns wie folgt:
Amtsgericht Heidelberg
- Nachlassgericht -
Kurfürstenanlage 15
69115 Heidelberg
Ein Termin zur Abgabe von Unterlagen (Urkunden, Testamente Verstorbener sowie sonstiger Unterlagen) kann nicht vereinbart werden. Unterlagen zu Nachlassverfahren können in den gesicherten Briefkasten eingeworfen werden oder zu den Sprechzeiten des Nachlassgerichts abgeliefert werden.
Sprechzeiten des Nachlassgerichts:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 11.30 Uhr,
Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr.
Telefonische Sprechzeiten des Nachlassgerichts:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 10:30 Uhr,
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
unter 06221 59-1898.
Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu konkreten Nachlassverfahren aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nicht telefonisch beantwortet werden können, sondern ausschließlich schriftlich gestellt und beantwortet werden können.
Verfahrenshandlungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen per E-Mail grundsätzlich nicht bevorzugt bearbeitet werden, sondern in den normalen
Geschäftsablauf integriert werden. Zudem erhalten Sie Antworten von uns auf Ihre E-Mails grundsätzlich postalisch und nicht
per E-Mail.
Bitte nenen Sie bei Anfragen den Namen sowie das Sterbedatum des Erblassers und - soweit bekannt - das Aktenzeichen des Nachlassgerichts.
Fax: 06221 59-2240 oder 06221 59-2242