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Sehr geehrte Rechtssuchende,
es liegt in unser aller Interesse, dass die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt wird. Entsprechend der momentanen Lage hat der Präsident des Landgerichts Heidelberg in folgender Verfügung die Bestimmungen zum Zugang des Justizzentrums geregelt. Es wird um Beachtung gebeten.
LANDGERICHT HEIDELBERG
DER PRÄSIDENT
Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie
Verfügung:
Die Maskenpflicht im Justizzentrum Heidelberg wird aufgehoben. Allen Besucherinnen und Besuchern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts, Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Heidelberg ist es freigestellt, während des Aufenthalts im Justizgebäude weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske bzw. eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Über eine Maskenpflicht während Gerichtsverhandllungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen der Verhandlungsleitung.
Personen,
- die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder
- die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes
Baden-Württemberg oder
nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung
verpflichtet sind,
dürfen das Justizzentrum Heidelberg nicht betreten.
Zur Durchführung von größeren Veranstaltungen ist die Erstellung eines Hygienekonzepts erforderlich.
Perron
Präsident des Landgerichts
Telefonische Erreichbarkeit des Amtsgerichts Heidelberg:
Montag bis Donnerstag | 09:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr | |||
Freitag | 09:00 bis 13:00 Uhr | |||
Unser Telefonverzeichnis finden Sie hier.
Bleiben Sie gesund!
Heidelberg, den 25.05.2022
Dr. Stefan Braun
Direktor des Amtsgerichts
Bitte beachten Sie:
- Seit 01.01.2018 werden die Aufgaben des
Nachlassgerichts in Baden-Württemberg nicht mehr von den Notariaten, sondern von den Amtsgerichten wahrgenommen.
Nähere Informationen finden Siehier
Sprechzeiten der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 10:30 Uhr,
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr.
Telefonnummer während der Sprechzeiten der Geschäftsstelle
des Nachlassgerichts: 06221 59-1898.
- Für die
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gelten diese Zeiten nicht; hier empfiehlt es sich
immer, zuvor schriftlich oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Erbschaftsausschlagungen:
Ausschlagungserklärungensind innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Die Erklärung kann zu Protokoll des Nachlassgerichts erklärt oder in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden.Für die Erklärung zu Protokoll des Nachlassgerichts ist ein Termin erforderlich. Eine öffentlich beglaubigte Erklärung kann von jedem Notar erstellt werden. Weitere Informationen können Sie folgendemMerkblatt entnehmen.
- Am 01.01. 2018 wurde in Baden-Württemberg der
elektronische Rechtsverkehr (ERV) eingeführt. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass in der ordentlichen
Gerichtsbarkeit nach wie vor verfahrensbestimmende Schriftsätze nicht wirksam per
E-Mail eingereicht werden können. Ein Schriftsatz kann jedoch als sogenanntes elektronisches Dokument eingereicht werden. Wie Sie einen Schriftsatz bei Gericht
elektronisch einreichen können, wird
hier beschrieben.
Anschrift:
Kurfürstenanlage 15
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 59-0
Fax: 06221 59-1350
Fotos: agn Niederberghaus & Partner GmbH
